Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fussballschule-1 e.V. 2004
§ 1
Sitz der Fussballschule-1 e.V. ist Lahr/Schwarzwald
§ 2
Zweck der Fussballschule-1 e.V. laut Vereinssatzung ist die Ausbildung junger Fußballtalente durch Trainer und aktive Fußballspieler in regelmäßigen Trainingseinheiten und Ferien- sowie Wochenendcamps
§ 3
Für die Mitgliedschaft in der Fussballschule-1 ist ein Beitrag fällig. Die Beitragshöhe für das Stützpunkttraining richtet sich nach der Trainingshäufigkeit. Für Feriencamps und Trainingslager werden gesonderte Gebühren erhoben, die aus den aktuellen Informationsbroschüren und von der Website zu entnehmen sind.
Die Kosten für die Anmietung unserer Übungsleiter aus der Aktion Rent-a-soccer-coach richten sich nach dem Aufwand und sind individuell zu erfragen.
Für die Anmietung von Trainingsgeräten ist eine je nach Gerät und Mietdauer unterschiedliche Mietgebühr zu entrichten. Diese ist jeweils bei uns zu erfragen. Mit der Zahlung der jeweiligen Kaution kommt eine verbindliche Anmietung und Reservierung zu Stande. Sollte der Mieter aus selbst zu verantwortenden Gründen vom Mietvertrag zurücktreten, so ist dieMietgebühr dennoch in vollem Umfang zu entrichten, wenn die Absage 30 Tage oder kürzer vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Erfolgt der Rücktritt in einem Zeitraum von mehr als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro fällig.
§ 4
Die Anmeldung zu den Einheiten sind termingerecht zu den jeweils angegebenen Zeitpunkten durch einen oder beide erziehungsberechtigten Eltern vorzunehmen. Eine fernmündliche oder mündliche Anmeldung gilt als verbindlich und ist in schriftlicher Form nachzuholen.
Anmeldungen zu den Feriencamps gelten als verbindlich, wenn die Absichtserklärung per Mail, Fax oder Post eingeht.
§ 5
Für die Teilnahme am regelmäßigen Training gilt die jeweilige Kursdauer als Vertragsdauer und somit als Mitgliedschaft.
§ 6
Die Beiträge für die jeweilige Teilnahme sind im Voraus fällig, für die Feriencamps und Lager ist eine Anzahlung fällig, die Restzahlung ist jeweils vor Beginn der Maßnahme zu entrichten, hierüber werden die Teilnehmer gesondert informiert.
Bei Feriencamps empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder auch bei Online-Anbietern im Internet.
Bei Absagen von Feriencamps werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt :
Absage bis 8 Wochen vor Reisebeginn : Fällig wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro
Absagen zwischen dem 55. und 40. Tag vor Reisebeginn : 30 % der Reisekosten
Absagen zwischen dem 39. und 25. Tag vor Reisebeginn : 50 % der Reisekosten
Bei Absagen ab dem 24. Tag vor Reisebeginn werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.
Massgeblich für die Frist ist der Eingang des Rücktritts per Post bei uns auf der Geschäftsstelle. Eine Abmeldung fernmündlich, per Mail oder Fax ist nicht möglich.
Da solche Kosten im Falle einer Nichterstattung auf den Verein umgelegt werden müssten, machen wir darauf aufmerksam, das wir diese Ausfälle ggf. auch auf rechtlichem Wege geltend machen müssten.
§ 7
Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden. Für Schäden an Einrichtungen und Trainingsgeräten, die an den Trainingsorten im Einsatz sind, hat der Verein eine gesonderte Vereinshaftpflichtversicherung. Für Sportunfallschäden haftet der Verein nicht.
§ 8
Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichen Übungsleiter die Aufsichtspflichten und - Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
§ 9
Gerichtsstand ist der Sitz der Fussballschule-1 e.V. 2004
§ 10
Für wegen Wetter- oder sonstig bedingte Ausfälle der Übungseinheiten oder mangelnde Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen.
§ 11
Die Leistungen der Fussballschule-1 e.V. sind in den jeweiligen Kursen ausgeschrieben. Besuche der Einheiten durch prominente Gäste sind keine garantierten Eigenschaften, die als Bestandteil zur Erfüllung des Vertrages zählen. Die Fussballschule-1 e.V. bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu.
§ 12
Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information durch die Schule und Kursteilnehmer. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB. Einsicht in die Satzung der Fussballschule-1 e.V. ist jederzeit möglich.
© fussballschule-1.de - Alle Rechte vorbehalten.